Am Montag im Rat der Stadt:

SPD schlägt Maßnahmenpaket gegen Corona-Krise vor

In der Ratssitzung am Montag legt die SPD-Ratsfraktion ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise vor. Es umfasst ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event, ein Innenstadtprogramm, die Absicherung sozialer Infrastruktur sowie ein kommunales Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk.

Das Paket bündelt eine Reihe von Maßnahmen, um die lokale Wirtschaft zu unterstützen – von der Industrie über den Mittelstand und den Handel bis zur Gastronomie und Kultur. So sollen etwa städtische Maßnahmen zur Liquiditätssicherung wie die Stundung von Steuern und Abgaben bis Ende 2021 fortgeführt werden.

Veranstaltungen mit Oberhausener Musikerinnen und Musikern sowie Theatern sollen finanziell unterstützt, kleinere Veranstaltungen für hiesige Akteure zum Selbstkostenpreis in der Luise-Albertz-Halle ermöglicht werden.

Die Wirtschaftsförderung soll eine Tourismuskonzept erstellen, das gemeinsam mit der Verwaltung Anreize für Besucher schafft. Da der Bedarf an Inlandstourismus in diesem Jahr wieder steigen wird, müssen dafür nach Ansicht der Sozialdemokraten entsprechende Angebote und Attraktionen angeboten werden.

Erweiterte Flächen für die Außengastronomie und Innenstadtkonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind zwei Punkte, die nach Ansicht der SPD für eine Revitalisierung der Innenstädte von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld sorgen können.

Liquiditätshilfen der örtlichen Wirtschaft sollen bis Ende 2021 weitergeführt, ein Zuschussfonds für mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe eingerichtet werden.

Um die sich abzeichnende Ausbildungskatastrophe zu verhindern, schlägt die SPD eine Ausbildungsinitiative der örtlichen Wirtschaft vor.

Sofern keine Unterstützung von Bund und Land zur Verfügung gestellt wird, sollen die notwendigen Mittel durch Einsparungen an Stellen, die keine bleibenden, strukturellen Schäden anrichten, und durch Kredite finanziert werden. Zusätzliche Investitionen für 2021 müssten im Investitionshaushalt berücksichtigt werden.

Schließlich würde ein unnötig verlangsamter Aufholprozess bis zum Jahr 2023 200 Millionen Euro an Ertragsverlusten mit sich bringen und so langfristige Schäden der Wirtschaftsstruktur und der öffentlichen Finanzen bewirken.

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